Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht

Das Zivilrecht oder auch Privatrecht, regelt jedwede denkbare Beziehung zwischen sogenannten juristischen und/oder natürlichen Personen. De facto sind unter diesem Begriff diverse Rechtsgebiete zusammengefasst.

Im Alltag ergeben sich aus diesen vielfältigen Beziehungen häufig neue Problemstellungen, deren Regelung nicht sofort auf der Hand liegt. Für diese neuen Probleme Lösungen zu entwickeln, ist immer wieder eine Herausforderung und macht den Reiz meines Berufs aus.

Egal in welcher Rechtsbeziehung Sie Unterstützung benötigen – ich helfe Ihnen dabei, Ihre Interessen durchzusetzen, Konflikte zu bewältigen und wenn nötig eine gerichtliche Klärung herbei zu führen.