Ohne Rechtsschutzversicherung

Meine Mandanten schätzen die Kostentransparenz meines Kanzleikonzeptes. Ich sage Ihnen im Voraus, welche Kosten mit meiner Inanspruchnahme verbunden sind. Auch kann ich im Rahmen einer Erstberatung bereits eine erste Risikoabschätzung vornehmen.

In aller Regel rechne ich nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem zugrunde liegenden Gegenstandswert. Daneben besteht stets die Möglichkeit eine abweichende Honorarvereinbarung zu treffen.